Veröffentlichungspflichten

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Transparent & Fair

Veröffentlichungspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen

Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, umfassende Informationen zu unseren Netzen bereitzustellen. Diese Veröffentlichungspflichten beruhen auf gesetzlichen Vorgaben und dienen der Transparenz sowie der Information der Öffentlichkeit.

Die veröffentlichten Daten sind spartenspezifisch gegliedert. Wir erfüllen die Transparenzgrundlage in Bezug auf unsere Netze sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität. Zudem werden die relevanten Daten zu Netzzugang, Grundversorgung, Marktkommunikation und unseren Netznutzungsentgelten veröffentlicht. Mit der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten tragen wir zu einem fairen, transparenten und effizienten Netzbetrieb bei.

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Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Bayernwerk Netz GmbH mit Sitz in Regensburg. Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth.

Netznutzungsvertrag

Die Nutzung der Mittel- und Niederspannungsmaschennetze, der Verteilungsanlagen sowie der zuverlässige Betrieb der Netze erfolgt nach Maßgabe des Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages für den Lieferanten bzw. Netznutzer. Der Netznutzungsvertrag wird durch die Anlagen 1 bis 5 ergänzt.

Netznutzungsentgelte, Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Anlage 1

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Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Anlage 1

Die Ermittlung der Netznutzungsentgelte basiert auf den Grundsätzen der Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in der jeweils gültigen Fassung. Die Festlegung des Erlöspfades für die 3. Regulierungsperiode für den Netzbereich der Stadtwerke Kelheim erfolgte durch die Landesregulierungsbehörde Niederbayern. Die mit Bescheid ausgewiesenen jährlichen Erlösobergrenzen sind die Basis für die jeweiligen aktuellen Netzentgelte in den veröffentlichten Preisblättern. Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei und transparent. Gerne stellen wir Ihnen hier die Netzentgelte nach § 17 und 27 Abs. 1 StromNEV zur Verfügung.

Grundversorger für Elektrizität

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres auf der Homepage zu veröffentlichen.

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim, ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für Elektrizität im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 in folgender Gemeinde mit Ortsteilen:

  • 93309 Kelheim (Kelheim und Ortsteile Kelheimwinzer, Thaldorf, Unterwendling,
    Weltenburg, Staubing, Stausacker, Herrnsaal)

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft für Elektrizität ist der 1. Juli 2021.

Ausschreibung Verlustenergie

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG hat sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und die Plattform Energie GmbH mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren für das jeweilige Jahr, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung, der erzielte Grenzpreis sowie weitere Angaben können über die Internetseite der Plattform Energie GmbH eingesehen werden.

Energielogistik-Marktkommunikation Strom

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Wir setzen die von der BNetzA geforderten Richtlinien für eine reibungslose Marktkommunikation um. In den Kontaktdatenblättern sind alle wichtigen Informationen für Lieferanten und Netzbetreiber, hinsichtlich der Firmenanschrift, Kommunikationsadresse, Nachrichtentypen, Ansprechpartner und der verwendeten Technik enthalten. Die notwendigen Zertifikate erhalten Sie von unserem Dienstleister Thüga MeteringService GmbH.

Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG. Die Netzanschlusskunden werden dem Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG zugeordnet.

Biogasanlagen

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Lieferantenrahmenvertrag

Der Netzzugang zu unserem Erdgasverteilnetz wird nach Maßgabe des Lieferantenrahmenvertrags und den Gasnetzzugangsbedingungen der Stadtwerke Kelheim geregelt. Des Weiteren wird für die Nutzung des Erdgasnetzes ein entsprechendes Netzentgelt fällig. Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei und transparent. Der Lieferantenrahmenvertrag wird durch die Anlagen 1 bis 7 ergänzt.

Netznutzungsentgelte

Lieferantenrahmenvertrag Anlage 1

Die Ermittlung der Netznutzungsentgelte basiert auf den Grundsätzen der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in der jeweils gültigen Fassung. Die Festlegung des Erlöspfades für die 3. Regulierungsperiode für den Netzbereich der Stadtwerke Kelheim erfolgte durch die Landesregulierungsbehörde Niederbayern. Die mit Bescheid ausgewiesenen jährlichen Erlösobergrenzen sind die Basis für die jeweiligen aktuellen Netzentgelte in den veröffentlichten Preisblättern. Sie finden hier die Netzentgelte nach § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV.

Grundversorger für Erdgas

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres auf der Homepage zu veröffentlichen.

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim, ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für Erdgas im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 in folgenden Gemeindegebieten mit Ortsteilen:

  • 93309 Kelheim (Kelheim und Ortsteil Kelheimwinzer)
  • 93342 Saal/Donau (Saal/Donau und Ortsteile Peterfecking, Mitterfecking, Oberfecking)
  • 93346 Ihrlerstein

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft für Erdgas ist der 1. Juli 2021.

Ausschreibung Verlustenergie

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG hat sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und die Plattform Energie GmbH mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren für das jeweilige Jahr, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung, der erzielte Grenzpreis sowie weitere Angaben können über die Internetseite der Plattform Energie GmbH einsehen.

Energielogistik-Marktkommunikation Erdgas

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Wir setzen die von der BNetzA geforderten Richtlinien für eine reibungslose Marktkommunikation um. In den folgenden Dokumenten sind alle wichtigen Informationen für Lieferanten und Netzbetreiber, hinsichtlich der Firmenanschrift, Kommunikationsadresse, Nachrichtentypen, Ansprechpartner und der verwendeten Technik enthalten. Die notwendigen Zertifikate erhalten Sie von unserem Dienstleister Thüga MeteringService GmbH.

Hier finden Sie die Veröffentlichungspflichten nach FFVAV, welche Informationen zu den eingesetzten Energieträgern, Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktoren enthalten. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Primärenergiefaktor aufgrund der Anwendung von § 22 Abs. 3 GEG von den ausgestellten Bescheinigungen abweichen kann.

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