Abrechnung und Abschlag

Einfach erklärt

So vergüten wir Ihre Einspeisung in unser Netz

Nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage und der Anmeldung bei uns wird Ihre Vergütung basierend auf mehreren Faktoren berechnet. Bei Anlagen über 100 kWp erfolgt die Abrechnung der Einspeisung monatlich. Für Anlagen unter 100 kWp erhalten Sie Ihre Vergütung über monatliche Abschläge. Zum 31.12. des Jahres erhalten Sie eine Jahresabrechnung, in der Ihre tatsächliche Einspeisung mit den ausbezahlten Abschlägen abgeglichen und abgerechnet wird. Bitte übermitteln Sie uns hierfür bis zum 31.12. Ihre Stromzählerstände, da nur so eine genaue Abrechnung möglich ist.

Hier können Sie Ihre Zählerstände melden.

Relevanten Faktoren für Ihre Vergütung:

  • Das Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage
  • Die Größe Ihrer Anlage in kWp
  • Die Art der Einspeisung: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
  • Der Vergütungssatz gemäß EEG
  • Die Anmeldung Ihrer Anlage im Stammdatenregister

Abschlagsrechnung im Überblick

Preisblatt Ladestrom Kelheim
Preisblatt Ladestrom Kelheim

1. Vertragskontonummer

Über Ihre Vertragskontonummer führen wir alle für die Abrechnung relevanten Daten in unserem System. Bitte halten Sie die Nummer stets bereit, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Sollten Sie mehrere Anlagen betreiben, können Sie anhand der Vertragskontonummer unterscheiden, auf welche Anlage sich die jeweilige Rechnung bezieht.

2. EEG-Anlagenschlüssel

Der EEG-Anlagenschlüssel ist ein 33-stelliger, deutschlandweit einheitlicher Identifikationsschlüssel, der von Ihrem Netzbetreiber für jede EEG-Anlage vergeben wird und eine eindeutige Zuordnung Ihrer Erzeugungsanlage ermöglicht. Auch im Marktstammdatenregister können Sie Ihre Anlage anhand dieses Schlüssels identifizieren. Der Schlüssel beginnt bei EEG-Anlagen mit einem „E“ und bei KWK-Anlagen mit einem „K“ und bleibt während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlage unverändert.

3. Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum gibt an, für welchen Zeitraum die Rechnung erstellt wurde. Daran können Sie erkennen, ob es sich um eine Jahresrechnung oder eine monatliche Abrechnung handelt. In der Regel erfolgt die Abrechnung einmal jährlich. Bei speziellen Messkonzepten kann es jedoch vorkommen, dass Ihnen monatlich eine Rechnung ausgestellt wird.

4. Gutschrift Einspeisung netto

Der Nettobetrag für Ihre eingespeiste Strommenge gemäß der Vergütungssätze.

+ Umsatzsteuer (19 %)
Je nach steuerlicher Regelung wird auf den Nettobetrag die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von 19 % aufgeschlagen. Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (§19 UStG), wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Gutschrift Einspeisung brutto
Die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer ergibt die Bruttogutschrift.

Abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen
Von der Bruttogutschrift werden bereits gezahlte Abschläge abgezogen.

Guthaben
Das verbleibende Guthaben wird Ihnen ausgezahlt. Bei negativem Saldo wird dieser als Rechnungsbetrag ausgewiesen.

5. Zahlungsweise

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir den Rechnungsbetrag automatisch am angegebenen Fälligkeitstag von Ihrem Konto ab. Liegt uns kein Mandat vor, bitten wir Sie, den Rechnungsbetrag eigenständig zu überweisen. Sollte es sich um eine Gutschrift handeln, wird der Betrag auf die uns bekannte Bankverbindung überwiesen.

6. Abschlagszahlungen

Die Höhe Ihrer Abschläge richtet sich nach der jährlichen Einspeisemenge. Nach Erstellung der Jahresrechnung wird der Abschlagsbetrag entsprechend angepasst: Bei einer Gutschrift erhöhen wir den künftigen Abschlagsbetrag, bei einem Rechnungsbetrag wird dieser reduziert.

7. Zähler

Hier sehen Sie den alten und neuen Zählerstand Ihres Stromzählers sowie die Differenz. Diese Differenz entspricht der Menge an Strom, die von Ihrer Anlage in das Netz eingespeist wurde.

8. Abrechnungsdaten Produkt: EEG Solar

In diesem Abschnitt wird die eingespeiste Strommenge mit dem aktuellen, gesetzlich festgelegten Vergütungssatz berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Beträge netto angegeben sind.

9. Zahldaten

Dieser Punkt zeigt, wie sich Ihr Endbetrag zusammensetzt: Gutschrift der Einspeisung abzüglich der bereits gezahlten Abschläge. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben, das Ihnen gutgeschrieben wird, oder eine Nachzahlung, falls erforderlich.

10. Neuer Abschlagsbetrag Strom

Hier sehen Sie den Abschlagsbetrag, der Ihnen zukünftig monatlich ausgezahlt wird. Sollten Sie den Betrag als zu hoch empfinden, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09441 5032 390. Wir helfen Ihnen gern weiter.

FAQs

Ihre Frage ist nicht dabei? Unser Team ist für Sie da.

Kundencenter Stadtwerke Kelheim

Lokal und nahbar

Unsere Ansprechpartner für Ihre Anliegen

Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

09441 5032-390

Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim

Das könnte Sie auch interessieren

Anschluss Erzeugungsanlage

5

Anschluss Erzeugungsanlage

Sie möchten Ihre Einspeiseanlage an das Stromnetz der Stadtwerke Kelheim anschließen? Nutzen Sie dafür unser Netzanschlussportal.

Marktstammdatenregister

5

Marktstammdatenregister

Sie planen eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher oder ein Blockheizkraftwerk. Wir unterstützen Sie dabei.

Einspeisevergütung

5

Einspeisevergütung

Sie erzeugen mit Ihrer Photovoltaikanlage eigenen Strom? Wir haben für Sie alle relevanten Informationen rund um dieses Thema zusammengefasst.