Messstellenbetrieb

Informationen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb (WettbMesswSGG) und der damit einhergehenden Novellierung des § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sowie dem Erlass der Messzugangsverordnung vom 17.10.2008 (MessZV) ist die Liberalisierung des Messwesen vollzogen worden. Damit kann der Messstellenbetrieb grundsätzlich von Dritten übernommen werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch diesen gewährleistet ist. Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, trat am 02.09.2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es legt als neues Stammgesetz die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Energiewende fest und ersetzt die Regelungen der MessZV, sowie der §§ 21b ff EnWG. Entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen finden Sie nachfolgend die erforderlichen Bedingungen und Verträge für die Messung und den Messstellenbetrieb.



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