Über ein weit verzweigtes Netz von Fern-, Zubringer- und Ortsnetzleitungen gelangt das Trinkwasser bis in jedes Haus. Die Wasserversorger in Bayern wenden Jahr für Jahr rund 130 Mio. Euro auf, um ihre Netze und Bauwerke zu pflegen, zu sanieren und zu modernisieren. In der Planung wird z.B. für Rohrleitungen eine Nutzungsdauer von durchschnittlich rund 50 Jahren veranschlagt. Diese langfristigen Investitionen gewährleisten eine zuverlässige und sichere Trinkwasserversorgung.
Unvorhersehbare Ereignisse wie ein Rohrbruch oder Hochwasser können dennoch einmal eine Störung im Versorgungssystem verursachen. Die Unternehmen sind auf diese Situationen vorbereitet. Ein Team von qualifizierten Fachleuten steht im Bereitschaftsdienst und bei größeren Unternehmen zusätzlich auch in der Leitwarte rund um die Uhr bereit.
Die Leitwarte fungiert als Überwachungszentrale eines Wasserwerks. Von hier aus werden die Wasserbedarfs- und Speichermengen überwacht und im Schadensfall der Bereitschaftsdienst alarmiert. Handelt es sich um eine Störung größeren Ausmaßes, wird die Bevölkerung umgehend von den Wasserversorgern und wenn nötig auch von den zuständigen Behörden informiert.
Für alle Fälle sind die Wasserversorger gut aufgestellt. Sie handeln nach einem vom DVGW Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. erstellten technischen Regelwerk, das für die Planung, den Bau und den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen die technischen Anforderungen festlegt. Dazu gehören auch die DVGW-Arbeitsblätter W1001 „Risikomanagement im Normalbetrieb“ und W1002 „Organisation und Management in Krisenfällen“, die die erforderlichen Maßnahmen für unterschiedliche Notfall-Szenarien beschreiben.
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Bayerns Trinkwasser – von Natur aus bestens. Ein großer Wasserreichtum aber auch die Verfügbarkeit von unversiegelten und nicht verunreinigten Böden sowie die Beschaffenheit des Untergrundes haben große Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers. Das Prinzip ist einfach: Beim Durchlaufen verschiedener Gesteinsschichten wird das Wasser gereinigt, wobei Belastungen aus dem Wasser im Boden wie in einem Filter hängen bleiben, zugleich aber auch Mineralien aus den Bodenschichten in das Wasser gelangen. Im Normalfall ist die Reinigungswirkung umso höher, je länger das Wasser in unbelasteten Boden- und Gesteinsschichten verweilen kann.
Das Trinkwasser hat in Bayern eine exzellente Qualität. Im Freistaat kommt im wörtlichen Sinne Trink-Wasser aus der Leitung. Die hohe Güte dieses Naturprodukts wird garantiert durch die strengen Anforderungen in der Trinkwasserverordnung und dem Bestreben der Wasserversorgungsunternehmen, gemäß dem Minimierungsgebot, die Grenzwerte für Schadstoffe soweit wie möglich nachhaltig zu unterschreiten. Das gilt auch und im Besondern für die Einhaltung der Grenzwerte für Uran (weiterführende Informationen auf der Seite des DVGW). Dies gewährleisten die Unternehmen dadurch, dass Planung, Bau und Betrieb sowie Wartung ihrer Anlagen fachgerecht gemäß DVGW-Regelwerk durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die hohe Wasserqualität in Bayern sind in erster Linie unbelastete Ressourcen, die keine aufwändige Aufbereitung erfordern, sowie ein gut gepflegtes Leitungsnetz. Die enge Zusammenarbeit von Wasserversorgern und Behörden beim vorausschauenden Wasserschutz und das ausgefeilte Wartungs-, Prüf- und Überwachungssystem in der Trinkwasserversorgung garantieren auch in Zukunft die hohe Wasserqualität in Bayern.
Trinkwasser unter ständiger Kontrolle
Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Die Wasserversorgungsunternehmen sind für die Sicherung der Trinkwasserqualität verantwortlich. In akkreditierten Laboren, die auch zu einem größeren Wasserversorgungsunternehmen gehören können, sowie durch das zuständige staatliche Gesundheitsamt wird die Wasserqualität vor der Abgabe an die Kunden geprüft.
Das Trinkwasser, das die bayerischen Wasserversorger an ihre Kunden abgeben, ist einwandfrei. Die Untersuchungsergebnisse liegen unter den in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerten. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden so festgelegt, dass bei einem lebenslangen Genuss von täglich fünf Litern, also der für das Trinken und Kochen benötigten Menge, alle Belange einer umfassenden Gesundheitsvorsorge berücksichtigt werden.
Die Wasserqualität wird im Trinkwasserlabor analysiert. Die Laboranalysen zeigen, dass das Trinkwasser in Bayern überwiegend naturbelassen abgegeben werden kann. Dabei wird das Wasser mit zum Teil sehr komplexen Untersuchungsverfahren auf mehr als 100 Stoffe – selbst in kleinsten Konzentrationen – untersucht.
Die hohe Präzision der heutigen Untersuchungsmethoden ermöglicht, auch in winzigen Spuren vorhandene Inhaltsstoffe zu analysieren. Von Menschen verursachte Stoffspuren werden zwar vereinzelt im Grundwasser gefunden, es handelt sich hierbei aber um ultra-kleinste Spuren. Im Vergleich zu anderen Lebensmitteln zeigen unabhängige Untersuchungen, dass das Trinkwasser sehr rein ist.
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Zertifikat "Kontrollierte Wasserqualität"
Auszug Wasserqualität
Informationen zur Wasserhärte:
Härtegradermittlung (Trinkwasseranalyse)
Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Die Wasserversorgungsunternehmen sind für die Sicherung der Trinkwasserqualität verantwortlich. In akkreditierten Laboren, die auch zu einem größeren Wasserversorgungsunternehmen gehören können, sowie durch das zuständige staatliche Gesundheitsamt wird die Wasserqualität vor der Abgabe an die Kunden geprüft.
Das Trinkwasser, das die bayerischen Wasserversorger an ihre Kunden abgeben, ist einwandfrei. Die Untersuchungsergebnisse liegen unter den in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerten. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden so festgelegt, dass bei einem lebenslangen Genuss von täglich fünf Litern, also der für das Trinken und Kochen benötigten Menge, alle Belange einer umfassenden Gesundheitsvorsorge berücksichtigt werden.
Die Wasserqualität wird im Trinkwasserlabor analysiert. Die Laboranalysen zeigen, dass das Trinkwasser in Bayern überwiegend naturbelassen abgegeben werden kann. Dabei wird das Wasser mit zum Teil sehr komplexen Untersuchungsverfahren auf mehr als 100 Stoffe – selbst in kleinsten Konzentrationen – untersucht.
Die hohe Präzision der heutigen Untersuchungsmethoden ermöglicht, auch in winzigen Spuren vorhandene Inhaltsstoffe zu analysieren. Von Menschen verursachte Stoffspuren werden zwar vereinzelt im Grundwasser gefunden, es handelt sich hierbei aber um ultra-kleinste Spuren. Im Vergleich zu anderen Lebensmitteln zeigen unabhängige Untersuchungen, dass das Trinkwasser sehr rein ist.
Grundwasser – ein wertvoller Schatz braucht Schutz
Jeder kennt es, das blaue Verkehrsschild mit Tankwagen. Es zeigt an, dass man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Gewinnungsgebiete, in denen das Trinkwasser gefördert wird.
Die grundwasserschonende Bewirtschaftung hat in Bayern dazu geführt, dass sich in manchen geschützten Gebieten im Laufe der Zeit Biotope gebildet haben. Somit können Wasserschutzgebiete auch ein Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen sein.
Doch Grundwasser ist schneller verunreinigt als man denkt: Unfälle mit Gefahrgütern, industrielle Produktionsverfahren, Haus- und Straßenbau, undichte Kanäle, die Düngung und der Spritzmitteleinsatz in der Landwirtschaft und in den Hausgärten bergen unsichtbare Gefahren. Nur in Wasserschutzgebieten kann ein Anwendungsverbot für wassergefährdende Stoffe ausgesprochen werden.
Einteilung in Zonen und Ausweisung von Wasserschutzgebieten
Wasserschutzgebiete werden nur dort ausgewiesen, wo es für die Trinkwassergewinnung notwendig ist. Ausschlaggebend für die Größe und Lage eines Wasserschutzgebietes sind die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes sowie die Fließrichtung und -geschwindigkeit des Grundwassers.
Wasserschutzgebiete werden in drei Zonen aufgeteilt: Die weitere Zone (Zone III) bietet Schutz und ausreichend Reaktionszeit vor schwer abbaubaren Verunreinigungen im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. Wird ein bestehendes Schutzgebiet überprüft, so werden die aktuellen hydrogeologischen Erkenntnisse und Umwelteinflüsse in diesem Gebiet untersucht. In vielen Fällen wird das ausgewiesene Schutzgebiet aufgrund neuer Erkenntnisse und Gefahren erheblich vergrößert.
Die engere Zone (Zone II) ist so auszulegen, dass die Fließzeit des Grundwassers vom Übergang Zone III / II bis zur Entnahme 50 Tage beträgt. Damit soll die für den Abbau bakteriologischer Verunreinigungen erforderliche Zeit gewährleistet werden.
Wasser ist in Bayern reichlich vorhanden und auf natürliche Weise tief unter der Erde in den Grundwasserleitern vor Verunreinigungen geschützt. Obwohl im Freistaat mit einem Anteil von ca. 92 Prozent nahezu das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, sind keine fünf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Das ist wenig im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit rund zwölf Prozent. In Bayern sind gegenwärtig 400 Verfahren zur Überprüfung bzw. Neuausweisung von Wasserschutzgebieten offen. Um auch zukünftig einen ausreichenden Trinkwasserschutz gewährleisten zu können, müssen diese Verfahren zügig abgeschlossen werden.
Allerdings liegt natürlich auf der Hand, dass sich bei der Festlegung oder Erweiterung von Wasserschutzgebieten nicht immer konkurrierende Nutzungsansprüche vermeiden lassen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes erfolgt unter Federführung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens.
An diesem sind neben den zuständigen Behörden die Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie das Wasserversorgungsunternehmen beteiligt. Auch die betroffenen Bürger werden umfassend informiert und können ihre Vorschläge, Einwände und Bedenken vorbringen.
Seitens des Landratsamtes Kelheim wurden die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG (SWK) in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, ein Wasserschutzgebiet (WSG) für den Brunnen VIII (Silbergrube) auszuweisen und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Genehmigende Behörde für den Ausweis des WSG ist grundsätzlich das Landratsamt Kelheim, Abteilung Wasserrecht.
Die Größe des WSG ist bedingt durch die Hydrogeologie der Gegend und der geplanten Entnahmemenge aus dem Brunnen VIII (Silbergrube). Sie konnte nicht, wie von einigen Betroffenen reklamiert, im Vorfeld des Brunnenbaus festgestellt werden.
Im Vorfeld zur Ausweisung eines WSG äußerte das Wasserwirtschaftsamt Landshut (WWA) seine Wünsche zur Gestaltung des WSG. Nach Abstimmung zwischen WWA und SWK wurde der Wasserrechtsantrag erstellt und an das Landratsamt Kelheim weitergeleitet.
Über diesen Antrag hat nun das Landratsamt Kelheim zu entscheiden. Dazu hat das Landratsamt Kelheim die Fachstellen bzw. Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bayer. Bauernverband (BBV) zur Stellungnahme gebeten. Der BBV hat nun seinerseits seine Mitglieder entsprechend informiert.