NETZINFORMATION STROM

Informationen

Die SWK ermöglicht allen Netznutzern, dass Strom sicher, preisgünstig und effizient durch die von ihr betriebenen Stromverteilnetze transportiert wird. Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Bayernwerk Netz GmbH mit Sitz in Regensburg. Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth.

In diesem Bereich finden Sie alle Veröffentlichungen zu unserem Elektrizitätsnetz.


Netznutzungsvertrag

Die Nutzung der Mittel- und Niederspannungsmaschennetze, der Verteilungsanlagen sowie der zuverlässige Betrieb der Netze erfolgt nach Maßgabe des Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages für den Lieferanten bzw. Netznutzer.

Der Netznutzungsvertrag wird durch die Anlagen 1 bis 5 ergänzt. Den Netznutzungsvertrag und die Anlagen 2 bis 5 stellen wir Ihnen hier gern zur Verfügung. Bei Anlage 1 handelt es sich um die zu entrichtenden Netznutzungsentgelte.

Diese finden Sie im Bereich Netznutzungsentgelte.

Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Anlage 1

Die Ermittlung der Netznutzungsentgelte basiert auf den Grundsätzen der Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Festlegung des Erlöspfades für die 3. Regulierungsperiode für den Netzbereich der SWK erfolgte durch die Landesregulierungsbehörde Niederbayern. Die mit Bescheid ausgewiesenen jährlichen Erlösobergrenzen sind die Basis für die jeweiligen aktuellen Netzentgelte in den veröffentlichten Preisblättern. Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei und transparent. Gerne stellen wir Ihnen hier die Netzentgelte nach § 17 und 27 Abs. 1 StromNEV zur Verfügung.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres auf der Homepage zu veröffentlichen.

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim, ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für Elektrizität im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 in folgender Gemeinde mit Ortsteilen:

  • 93309 Kelheim (Kelheim und Ortsteile Kelheimwinzer, Thaldorf, Unterwendling, Weltenburg, Staubing, Stausacker, Herrnsaal)

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft für Elektrizität ist der 1. Juli 2021.

Hier finden Sie Datenblätter zu unserem Netzgebiet, der Stromnetzstruktur, den aktuellen Hochlastzeitfenstern und weiteren Veröffentlichungen.

Ausschreibung Verlustenergie:

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG hat sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und die Syneco Trading GmbH mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. 

Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren für das jeweilige Jahr, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung, der erzielte Grenzpreis sowie weitere Angaben können über die Internetseite von der Syneco Trading GmbH eingesehen werden: www.syneco.net

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG setzt die von der BNetzA geforderten Richtlinien für eine reibungslose Marktkommunikation um.

In den folgenden Dokumenten sind alle wichtigen Informationen für Lieferanten und Netzbetreiber, hinsichtlich der Firmenanschrift, Kommunikationsadresse, Nachrichtentypen, Ansprechpartner und der verwendeten Technik enthalten. Diese werden regelmäßig aktualisiert und Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt.

Die notwendigen Zertifikate erhalten Sie von unserem Dienstleister Thüga MeteringService GmbH.



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