NETZINFORMATION ERDGAS

Informationen

Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 und den Verordnungen zum Gasnetzzugang (GasNZV) und der Gasnetzentgelte (GasNEV) – in der jeweils gültigen Fassung – gewährt die SWK nach den Vorgaben des regulierten Marktes allen Transportkunden den Zugang zu ihren Endverteilernetzen unter Berücksichtigung der jeweiligen netzspezifischen Gegebenheiten.

Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG.

Die Netzanschlusskunden werden dem Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG zugeordnet.


Lieferantenrahmenvertrag

Der Netzzugang zu unserem Erdgasverteilnetz wird nach Maßgabe des Lieferantenrahmenvertrags und den Gasnetzzugangsbedingungen der SWK geregelt. Des Weiteren wird für die Nutzung des Erdgasnetzes ein entsprechendes Netzentgelt fällig.

Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei und transparent. Der Lieferantenrahmenvertrag wird durch die Anlagen 1 bis 7 ergänzt. Den Lieferantenrahmenvertrag und die Anlagen 2 – 7, sowie weitere Dokumente stellen wir Ihnen hier gern zur Verfügung. Bei Anlage 1 handelt es sich um die zu entrichtenden Netznutzungsentgelte. Diese finden Sie im Bereich Netznutzungsentgelte.
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 1

Die Ermittlung der Netznutzungsentgelte basiert auf den Grundsätzen der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Festlegung des Erlöspfades für die 3. Regulierungsperiode für den Netzbereich der SWK erfolgte durch die Landesregulierungsbehörde Niederbayern. Die mit Bescheid ausgewiesenen jährlichen Erlösobergrenzen sind die Basis für die jeweiligen aktuellen Netzentgelte in den veröffentlichten Preisblättern. 


Gerne stellen wir Ihnen hier die Netzentgelte nach § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV zur Verfügung.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres auf der Homepage zu veröffentlichen.

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim, ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für Erdgas im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 in folgenden Gemeindegebieten mit Ortsteilen:

  • 93309 Kelheim (Kelheim und Ortsteil Kelheimwinzer)
  • 93342 Saal/Donau (Saal/Donau und Ortsteile Peterfecking, Mitterfecking, Oberfecking)
  • 93346 Ihrlerstein

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft für Erdgas ist der 1. Juli 2021.

Hier finden Sie Datenblätter zu unserem Netzgebiet, der Gasnetzstruktur, die aktuellen Brennwerte und weitere Veröffentlichungen.

Die STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG setzt die von der BNetzA geforderten Richtlinien für eine reibungslose Marktkommunikation um.

In den folgenden Dokumenten sind alle wichtigen Informationen für Lieferanten und Netzbetreiber, hinsichtlich der Firmenanschrift, Kommunikationsadresse, Nachrichtentypen, Ansprechpartner und der verwendeten Technik enthalten. Diese werden regelmäßig aktualisiert und Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt.

Die notwendigen Zertifikate erhalten Sie von unserem Dienstleister Thüga MeteringService GmbH.


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