Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 und den Verordnungen zum Gasnetzzugang (GasNZV) und der Gasnetzentgelte (GasNEV) – in der jeweils gültigen Fassung – gewährt die SWK nach den Vorgaben des regulierten Marktes allen Transportkunden den Zugang zu ihren Endverteilernetzen unter Berücksichtigung der jeweiligen netzspezifischen Gegebenheiten.
Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG.
Die Netzanschlusskunden werden dem Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG zugeordnet.
Download-Bereich:
Lieferantenrahmenvertrag KOV X (ohne Anlagen)
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 2
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 3
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 4
Verfahrensspezifische Parameter Netzbetreiber (Lieferantenrahmenvertrag Anlage 5)
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 6 (Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung)
Lieferantenrahmenvertrag Anlage 7 (Begriffsbestimmungen)
Wesentliche geschäftliche Bedingungen
Netzzugangsbedingungen
Marktpreis für Mehr- und Mindermengen Erdgas
Biogasanlagen:
Bedingungen für den Zugang von Biogasanlagen
Gerne stellen wir Ihnen hier die Netzentgelte nach § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV zur Verfügung.
Archiv:
Netznutzungsentgelte Gas 2020
Netznutzungsentgelte Gas 2019
Netznutzungsentgelte Gas 2018
Netznutzungsentgelte Gas 2017
Netznutzungsentgelte Gas 2016
Hier finden Sie Datenblätter zu unserem Netzgebiet, der Gasnetzstruktur, die aktuellen Brennwerte und weitere Veröffentlichungen.